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Kategorie A (beschränkt)

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter

Erforderliche Kategorie

Nothelferkurs

Sehtest

Verkehrsmedizinische Untersuchung

Epileptiker

18 Jahre

Keine

Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Website anerkannte Kursveranstalter

der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis

  • bei Zweifel an der Fahreignung

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung

Zusatztheorieprüfung

Verkehrskunde

Praktische Grundschulung (PGS)

Gültigkeit Lernfahrausweis

Lernfahrten

ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

keine

ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ohne Absolvierung PGS: 12 Monate.

  • Lernfahrausweis notwendig

  • keine Begleitperson erforderlich

  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung

  • praktische Prüfung

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

A1, B1, F, G, M

Voraussetzungen für Erwerb Kategorie A unbeschränkt

Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden. Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Kategorie A (beschränkt)Kat A beschränkt auf 35 kW:Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.Motorradspezifische SicherheitsausrüstungFür die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).

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