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Kategorie A1

Mindestalter

15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt

Erforderliche Kategorie

Keine

Nothelferkurs

Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1.
Website anerkannte Kursveranstalter

Sehtest

der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.

Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis

  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung

Zusatztheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. B oder B1

Keine

Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Praktische Grundschulung (PGS)

12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig

  • keine Begleitperson erforderlich

  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung

  • Praktische Prüfung

Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Unterkategorie A1

Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen.

Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).

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