Kategorie A1
Mindestalter
15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt
Erforderliche Kategorie
Keine
Nothelferkurs
Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
-
erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
-
bei Zweifel an der Fahreignung
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
Zusatztheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
Keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Praktische Grundschulung (PGS)
12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.
Lernfahrten
-
Lernfahrausweis notwendig
-
keine Begleitperson erforderlich
-
Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt
Praktische Prüfung
Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:
-
Manöverprüfung
-
Praktische Prüfung
Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.
Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug
Unterkategorie A1
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).