Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Mindestalter
Erforderliche Kategorie
Nothelferkurs
Sehtest
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Epileptiker
Basistheorieprüfung
Zusatztheorieprüfung
Verkehrskunde
Praktische
Grundschulung (PGS)
Praktische Prüfung
Sonderregelung
Gültigkeit Lernfahrausweis
Lernfahrten
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
Führerausweis auf Probe
18 Jahre
Weitere Voraussetzung:
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.
A35kW mit zweijähriger, beanstandsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis
Direkteinstieg nur möglich für:
-
Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motorradmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden
-
Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden
-
Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung
nicht erforderlich
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.
der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein. Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.
nicht erforderlich
Ausnahme:
-
bei Zweifel an der Fahreignung
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
keine Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.
keine
keine Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.
keine Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.
Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden. Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden.
12 Monate Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.
-
Lernfahrausweis notwendig
-
keine Begleitperson erforderlich
-
Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt
A (beschränkt), A1, B1, F, G, M
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.
Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug
Kat A unbeschränkt:Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35kW oder einem Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.Motorradspezifische SicherheitsausrüstungFür die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).